US-Behörden dürfen laut Patriot Act legal Konten von Ausländern sperren und Telefonate abhören, eventuell wird die mögliche Aufenthaltsdauer eingeschränkt
Im
Nachgang zum 11. September 2001 hat die Bush-Regierung den Patriot Act erlassen.
Damit können jetzt in den USA Telefongespräche, Fax und E-Mail von Verdachtspersonen überwacht werden. Aber auch: die US-Behörden haben nun das Recht, die Konten von Ausländern zu sperren, wenn sie glauben, dass die Inhaber der Konten Geldwäscherei betreiben oder terroristische Organisationen finanziell unterstützen. Kein Problem, könnte man sagen, ich habe zwar Immobilien-Interessen in den USA, aber kein Konto dort. Doch der Patriot Act kann diese Pläne trotzdem durchkreuzen. Denn wer zum Beispiel in einen deutschen Immobilienfonds mit Geschäftsinteressen in den USA investieren, über den muss der Fonds-Initiator per Gesetz Auskunft erteilen. Alle amerikanischen Finanzinstitute müssen auch für ihre Auslandskunden bürgen. Wenn dieser Kunde kein Konto in den USA hat, wendet sich die US-Bank automatisch an den deutschen Immobilienfonds, um die nötigen Informationen zu erhalten.
In den meisten Fällen begnügen sich die US-Banken aber mit einer pauschalen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Immobilienfonds und der Versicherung, dass keiner der Investoren in dem verbotenen Personenregister der US-Regierung zu finden ist.
Ob man von
der US-Regierung auf eine dieser Listen gesetzt wurde, die vom Finanzministerium
und dem State Department geführt und aktualisiert werden, das kann jeder selbst
herausfinden, indem er zum Beispiel die Webseite des US-Finanzministeriums
www.treas.gov öffnet und dort SDN anklickt (Specifically Designated Nationals
and Blocked Persons List).
Wer sich als unbescholtener Investor mit reinem Gewissen auf der SDN-Liste des Finanzministeriums oder des State Departments wiederfindet, der wird es schwer haben, seinen Namen daraus zu löschen. Als Ausländer hat man nämlich kein Einspruchsrecht gegen die unter dem Patriot Act eingeführten Maßnahmen. Bisher ist allerdings immer noch nicht eindeutig geklärt, wieweit die Immobilienbranche überhaupt zu den so genannten ¸¸Financial Institutions" zählt, die dem Maßnahmenpaket gegen die Geldwäsche unter dem Patriot Act verpflichtet sind.
Momentan sind Makler von den Bestimmungen ausgenommen, Notare und Anwaltskanzleien, die Verkaufs- und Besitzurkunden ausstellen, aber nicht. Mit einer eindeutigen Klärung rechnet man jedoch in Kürze. Betroffene Institutionen werden einen Mitarbeiter eigens für die Einhaltung der Maßnahmen unter dem Patriot Act abstellen müssen. Einschlägige Lehrgänge für Mitarbeiter werden zur Pflicht. Die neuen Auflagen werden darüber hinaus von den Behörden mit Stichproben überprüft. Es gibt einen zweiten Aspekt des Patriot Acts, der seine Wirkung auf die Immobilienbranche nicht verfehlt. Bis jetzt können sich Ausländer, die eine Immobilie in den USA haben, bis zu einem Jahr, aber mindestens sechs Monate in den USA aufhalten. Hausbesitz wird zur Zeit noch als legitimer Grund für einen ausgedehnten ¸¸Geschäftsbesuch" anerkannt.
Das könnte
sich ändern. Das Justizministerium in Washington hat vor, die maximale
Aufenthaltsdauer auf sechs Monate zu beschränken und die Mindestaufenthaltsdauer
vom Charakter des Geschäftsbesuchs abhängig zu machen. Falls dieser nicht
eindeutig definiert werden kann, werden nur 30 Tage Aufenthalt gewährt. Solche
Änderungen der Visa-Bestimmungen hätten nach Meinung des US-Verbandes der
Immobilienmakler katastrophale Auswirkungen auf den Immobilienmarkt in den USA,
besonders in Bundesstaaten mit einem hohen Wohnraumanteil für Ruheständler. In
Florida haben zehntausende Europäer ihr Winterquartier.
Ohne die
Gewissheit, diese Häuser auch für einen längeren Zeitraum nutzen zu können,
werden Ausländer wohl kaum neue Immobilien in den USA erwerben. Nach starken
Protesten aus den Reihen der Immobilien- und Reiselobby hat das
US-Justizministerium diese Pläne vorerst verschoben. Aber der Schaden ist
bereits angerichtet. Der Immobilienerwerb von Ausländern in Florida ist aufgrund
der unsicheren Lage stark gefährdet.
last modified: 09/22/11 10:25