USA NICHT- EINWANDERUNGS VISA
Die Vereinigten Staaten von Amerika unterscheiden grundsätzlich zwischen Einwanderungs und Nicht-Einwanderungsvisa. Ein Nicht-Einwanderer ist jemand, der in eine der Klassen des Abschnitts 101(a)(15) des Einwanderungs- und Nationalitätsgesetzes fällt.
Ein Verstoß gegen eine Visumsvorschrift, zum Beispiel verspätete Ausreise, falsche Angaben oder eine tätigkeit, die über den Rahmen des erteilten Visums hinausgeht, kann dazu führen, daß die betreffende Person für 3 bis 10 Jahre von der Einreise ausgeschlossen wird.
Es gibt derzeit folgende Visa:
A-Visum: Ausländische Regierungsbeamte
A-1: Botschafter, Karrierediplomat oder deren direkte Familie
A-2: Andere Regierungsbeamte oder direkte Familie
A-3: Bedienstete oder Mitarbeiter von A-1 oder A-2 und direkte Familie
B-Visum: Besucher
B-1: Geschäftsbesucher
B-2: Tourist
B-1/B-2: Besuch für Geschäft oder als Tourist,
bei
der Einreise wird bestimmt für welches von beidem
C-Visum: Transitreisende
C-1: Transitreisende
C-2: Transitreisende zum Hauptquartier der Vereinten Nationen
C-3: Ausländische Regierungsbeamte, deren Mitarbeiter und Familien auf Durchreise
D-Visum: Besatzungsangehörige von Schiffen und Flugzeugen
E-Visum: Händler/Investor. Voraussetzung ist ein bilaterales Abkommen zwischen den
Vereinigten Staaten und dem Heimatland des Antragstellers
E-1: Händler, dessen Ehepartner und Kinder: für Personen, die in die USA reisen, um
Handel zu treiben, einschließlich Austausch von Dienstleistungen und Technologie,
insbesondere zwischen den USA und dem Heimatland
E-2: Investor, dessen Ehepartner und Kinder: für Personen, die in die USA ein Unternehmen
mit erheblichen Investitionen aufbauen. Erheblich ist wichtig, wenn keine nachhaltigen
Gewinne erzielt werden, kann das Visum entzogen werden.
F-Visum: Studenten und Professoren
F-1: Studenten und Professoren
F-2: Ehegatten und Kinder von F-1
G-Visum: Mitarbeiter internationaler Organisationen
G-1 bis G-5, von Leiter bis zum einfachen Mitarbeiter
H-Visum: Zeitlich beschränkte Arbeitsverhältnisse
H-1A: Krankenschwester
H-1B: Spezielle vorübergehende Beschäftigungen, zum Beispiel als Modell
H-2: Landwirtschaftliche Saisonarbeiter
H-3: Ausbildung / Trainee
H-4: Ehepartner und Kinder von H1 bis H3
I-Visum: Mitarbeiter von Presse / Medien und deren Ehepartner und Kinder
J-Visum: Austauschbesucher
K-Visum: Verlobte oder Kinder von US-Bürgern
L-Visum: Firmentransfer
L-1: Firmen welche in USA eine Tochter- Mutter- oder Schwesterfirma haben, können
Mitarbeiter mit bestehendem Anstellungsvertrag austauschen. Voraussetzung ist, daß beide
Firmen schon länger bestehen, Gewinne machen und mehrere Angestellte haben, welche nicht
nur Familienmitglieder sind
L-2: Kinder und Ehepartner von L1
M-Visum: Studenten / Schüler während der Ferien
N-Visum: Eltern spezieller Personen, wie zum Beispiel von Beamten ausländischer Regierungen
NATO-Visum: verschiedene Visa von NATO-Mitarbeitern
O-Visum: Außerordentliche Fähigkeiten
O-1: Personen mit außerordentlichen Fähigkeiten in Wissenschaft, Kunst, Erziehung,
Sport, Funk und Fernsehen welche international anerkannt sind, wenn sie diese Tätigkeit
in den USA fortsetzen wollen
O-2 Mitarbeiter von O1, für die Teilnahme an Veranstaltungen von O1
O-3 Ehegatten und Kinder von O1
P-Visum: Sportler oder Künstler
P-1 Sportler oder Künstler welche Teil einer Gruppe sind und im Ausland feste
Bindungen haben, also dorthin zurückkehren. Sie müssen mindestens ein Jahr Mitglied der
Gruppe sein.
P-2 Sportler oder Künstler in Austauschprogrammen
P-3 Sportler oder Künstler die an eine kulturell hochwertigen Programm teilnehmen
P-4 Angehörige von P1 bis P3
Q-Visum: Teilnehmer an internationalen Kulturaustauschprogrammen, die im Ausland feste
Bindungen nachweisen können
R-Visum: Kirchliche oder Mitarbeiter von Religionsgemeinschaften
S-Visum: Ausländer die sensible Informationen vermitteln/beschaffen, beispielsweise über kriminelle Organisationen oder Terrorismus
TN-Visum: Einreisende nach dem US-Kanadischen oder dem US-Mexikanischen Abkommen (NAFTA)
Stand: Juli 1998
last modified: 09/22/11 10:25